Das Tiroler Teilhabe-Gesetz (TTHG)
Das Ziel vom Gesetz:
Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben.
Niemand soll ausgeschlossen werden.
Alle Menschen sollen gleich mitmachen können – in der Schule, in der Arbeit, in der Freizeit und zu Hause.
Das Gesetz unterscheidet: Sachleistung oder Geldleistung.
Du entscheidest: was möchtest Du?
Wichtig: Du darfst sagen, welche Form du willst.
Das nennt man: Wunsch- und Wahlrecht.
Aber: Die Abteilung prüft, ob das für Dich möglich ist.
Sachleistung oder Geldleistung
Der Unterschied
Sachleistung:
Du hast Anspruch auf Leistungen im Tiroler Teilhabegestz.
Statt Geld bekommst du „etwas fertig Organisiertes“, z. B.:
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Assistenz durch einen mobilen Dienst
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Betreuung durch eine Einrichtung
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Hilfe bei der Pflege oder im Alltag durch einen Träger
Du kannst dir nicht selbst aussuchen, wer dich unterstützt oder wann die Hilfe kommt – das entscheidet meist die Organisation.
Geldleistung (man nennt das Persönliches Budget):
Du hast Anspruch auf Leistungen im Tiroler Teilhabegestz.
Du bekommst Geld und organisierst Deine Assistenz selbst
wann und wie oft Assistentz arbeitet
und was Dir im Alltag wichtig ist.
Du entscheidest für Dich selbst.
Vier Möglichkeiten für die Verwendung des Geldes:
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Arbeitgeber:innen-Modell (Du bist Chef*in)
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Dienstleister-Modell (Du suchst eine Firma die für Dich arbeitet)
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Misch-Modell (Du nutzt die erste und zweite Möglichkeit gleichzeitig)
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Dienstleistungs-Scheck (Du beschäftigst Helfer stundenweise)


